ETV-Vertretungsvollmacht


 

Hier können Sie bequem ihre Vollmacht zur nächsten Eigentümerversammlung ausfüllen und uns zukommen lassen. Bitte beachten Sie eventuelle Vertretungsbeschränkungen in ihrer Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung!

 

VERTRETUNGSVOLLMACHT

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

ERGÄNZENDE HINWEISE:

 

Sollten Sie zu einzelnen Tagesordnungspunkten gerne Weisungen erteilen wollen, so sprechen Sie den / die Vollmachtnehmer bitte gezielt an und teilen diesem Ihre Weisung(en) explizit mit.   

 

VORSORGLICHER HINWEIS:  Eine Weisung auf der Vollmacht kann mitunter durch einen sich erst in der Versammlung ggf. neu ergebenen Kontext komplett verändern und es macht daher ggf. dann keinen Sinn bereits in der Vollmacht eine Weisungsrichtung vorzugeben!  

 

Die Vollmacht ist zunächst einmal grundsätzlich übertragbar, eine Unterbevollmächtigung (soweit keine anders lautende Vereinbarung in der Teilungserklärung / GO. zur Untervollmacht getroffen wurde) daher zulässig - jedoch mit der Maßgabe, eventuell schriftliche Weisungen zu beachten und weiterzugeben. Wird dieses nicht gewünscht, so ist bitte "NEIN" hierzu anzukreuzen!

 

Diese Vollmacht gilt ggf. für alle Einheiten mit diesem (selben) Eigentümer bzw. dieser Eigentümer in dieser Eigentümergemeinschaft – ansonsten vermerken Sie bitte Gegenteiliges. Diese Vollmacht ist jederzeit widerrufbar! 

 

Diese Vollmacht ist -auch einzeln- widerrufbar!