Unter entsprechender Berücksichtigung der
gesetzlichen Anforderungen verwalte ich das "gemeinschaftliche Eigentum" von Wohnungseigentümergemeinschaften [das sog. Gemeinschaftseigentum] auf der Grundlage des
Wohnungseigentumsgesetzes (§§ 20 - 29 WEG). Von besonderer Bedeutung und auch Wichtigkeit ist mir der regelmäßige Kontakt bzw. Informationsaustausch mit dem Beirat als
auch mit den einzelnen Eigentümern. Meine Erreichbarkeit gegenüber meinen Kunden gewähre ich jederzeit, egal ob per Telefon oder per E-Mail. Eine gute Kommunikationsebene
zwischen meinen Kunden und mir kann auch nur einen reibungslosen Ablauf aller Vorgänge ermöglichen. Bei Bedarf bzw. in Notfällen stehe ich Ihnen
als Kunde 24 Stunden täglich über die Notrufnummer (Handy) bzw. über den IVS-iPhone-Service zur Verfügung.
Der WEG-Verwalter ist von Rechtswegen her
gemäß § 21 WEG zu ordnungsgemäßer Verwaltung verpflichtet. Hierzu gehört:
Büro-Organisation:
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Bereitstellung
einer EDV-Anlage inkl. Fach-Software
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organisiertes
Ablagesystem
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aktuelle
Fachliteratur [Bücher & Zeitschriften]
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Telefonische
"rundum" -Betreuung der Kunden / Notfall-Handy
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Kompetente
Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt (RA Dr. W.-D. Deckert)
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sowie eines
Steuerberaters (Architekten, Finanzdienstleisters, Sachverständigen o.ä.)
Ordnungsgemäße
Buchhaltung:
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Aufstellung des
Wirtschaftsplans sowie einer ordentlichen Rechnungslegung
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Rechnungskontrolle und Freigabe nach Prüfung
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zeitnahe
Verbuchung aller Zahlungsein- und ausgänge
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monatliches
SOLL-stellen der Hausgelder inkl. Lastschrifteinzug o.ä.
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Hausgeldinkasso
inkl. entsprechendes Mahnwesen
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Erstellung der
Jahresabrechnung inkl. Vermögensstatus
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Verwaltung der
gemeinschaftlichen Gelder (Treuhandkonto)
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Ansammlung einer
Instandhaltungsrücklage
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Online-Einsicht
der WEG-Treuhandkonten für eine festgelegte Person der Gemeinschaft, ebenso wie ein Verfügungslimit des Verwalters (auf Wunsch)
Allgemeine kaufmännische als auch
technische Verwaltung:
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Ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des "gem. Eigentums"
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Abschluss angemessener Feuer- und Haftpflichtversicherungen sowie Wartungsverträge
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Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage auf einem Treuhandkonten
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Aufstellung und Durchsetzung einer Hausordnung
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Vorbereitung und Einladung zur Wohnungseigentümerversammlung sowie deren Durchführung
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zeitnahe Umsetzung der Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
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Niederschrift und Versand des Eigentümerversammlungsprotokolls
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regelmäßige Objektbegehung(en) / Besprechungen mit dem Verwaltungsbeirat
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Führung einer nach dem WEG zwingend erforderlichen Beschluss-Sammlung
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geordnete Aufbewahrung aller
Verwaltungsunterlagen [Stammdaten]
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Anlegung und Führung eines Auftragsvergabe- und Versicherungsschadenbuches
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Einholung von Angeboten /
Wartungsverträgen etc.
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Erstellung von Aushängen / Rundbriefen
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Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
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Erstellung von Bescheinigungen, wie z.B. "Haushaltsnahe Dienstleistungen"
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Verhandlungen mit Behörden, Stadtwerken etc. sowie Erfüllung behördlicher / gesetzlicher Auflagen
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Anmeldung von Hausmeistern [400 €-Job] und Abführung der entsprechenden Lohnnebenkosten, wie Knappschaft und VBG
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Bearbeitung von Versicherungsschäden / Schadenmeldung
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Führung einer objektbezogenen Historie bzw. Chronologie
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Nachhalten von Fristen und Terminen (Angebote, Wartung, Gewährleistungsansprüche)
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Vorbereitung von Ausschreibungen und Angeboten sowie deren endgültige Vergabe
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Prüfung von Förderungsmöglichkeiten (z.B. kfw-Bank) bei größeren Maßnahmen
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Schlüsselwesen / Schlüsselverwaltung
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Einhaltung von TÜV-Fristen [Wartungen,
wie z.B. Feuerlöscher alle 2 Jahre]
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und vieles mehr
§ 27 WEG regelt (Aufgaben und Befugnisse
des Verwalters) die Rechte und Pflichten des Hausverwalters. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters können durch Vereinbarung oder Beschlüsse nicht eingeschränkt werden.
Die vollumfängliche Regelung und Umsetzung
der Gemeinschaftsordnung als auch der Teilungserklärung gehört ebenso zu meiner Tätigkeit, wie die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die sich aus dem
Wohnungseigentumsgesetz (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) vom 15.03.1951, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.03.2007 mit Wirkung vom 01. Juli 2007) ergeben.
Mein
Anliegen ist es, Ihnen die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung zu geben. Regelmäßiger Kontakt zu Ihnen als Eigentümer, über die jährlichen
Zusammentreffen hinaus, sind für mich selbstverständlich. Schließlich hängt der Wert einer Immobilie auch davon ab, wie viel Aufmerksamkeit man ihr schenkt.